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Führerscheinklassen

Wir bilden euch in folgenden Führerscheinklassen aus…

Zur Anmeldung für die jeweilige Führerscheinklasse benötigen wir von dir lediglich deine persönlichen Daten.

Eine Fahrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde (Landratsamt) beantragt werden.

Zur Antragstellung braucht ihr folgende Bescheinigungen: Sehtestbescheinigung, biometrisches Passbild, Nachweis über eine Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs (9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre)


Klasse AM – Alter 15

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45  km/h und
  • einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50  cm³ und
  • einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW

Klasse A1 – Alter 16

Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125  cm³,
  • Motorleistung von nicht mehr als 11  kW und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1  kW/kg,    auch mit Beiwagen

Klasse A2 – Alter 18

Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35  kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und
  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2  kW/kg,  auch mit Beiwagen

Klasse A – Alter 20 / 24

Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50  cm³ oder
  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45  km/h, auch mit Beiwagen

Klasse B / BF 17 – Alter 18 / 17

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

       auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

Klasse B96

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg

Klasse B196 – Alter 25

  • Klasse B mind. 5 Jahre
  • Krafträder der Klasse A1 bis zu 125 ccm und max.   11 KW (15PS), Verhältnis Leistung/Gewicht nicht  mehr als 0,1 KW/kg.

Klasse BE – Alter 17/18
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750  kg und nicht mehr als 3.500  kg

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